
Anmerkungen zum Geschäftsbericht zum 31/12/13
296
2 GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG
n
D
ARSTELLUNG DES GESCHÄFTSBERICHTS
D
ie Geschäftsberichte des Fonds wurden in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen über OGA in Luxemburg erstellt.
Der Abschluss wird auf der Grundlage des letzten während des Geschäftszeitraums berechneten Nettoinventarwerts („NIW“) dargestellt. Die NIW wurden gemäß dem
Prospekt vom November 2013 unter Verwendung der letzten zum Zeitpunkt der Berechnung bekannten Marktwerte und Wechselkurse berechnet, d. h.:
- Für Amundi Funds Index Equity Euro, Amundi Funds Index Equity Europe, Amundi Funds Index Pacific und Amundi Funds Index Global Bond (EUR) Hedged:
3
0. Dezember 2013
-
Für alle anderen Teilfonds: 31. Dezember 2013.
Im Halbjahresbericht zum 31. Dezember 2012 wurden die während dieses Jahres zusammengelegten oder aufgelösten Teilfonds in der Ertrags- und Aufwandsrechnung
und Änderungen des Nettovermögens separat dargestellt und waren in den konsolidierten Zahlen enthalten. Im Halbjahresbericht zum 31. Dezember 2013 werden
diese Teilfonds nicht mehr separat dargestellt, obwohl sie immer noch in den konsolidierten Zahlen zum 31. Dezember 2012 enthalten sind.
n
W
ertpapierbestand - Der Wert der börsennotierten oder auf einem regulierten Markt gehandelten Wertpapiere wird zum letzten bekannten Börsenkurs ermittelt.
F
alls dieser Kurs nicht repräsentativ ist oder die Wertpapiere nicht börsennotiert sind, wird er zum vorsichtig und in gutem Glauben vom Verwaltungsrat geschätzten
V
eräußerungswert bewertet.
n Umrechnung der in Fremdwährung lautenden Posten - Die Geschäftsberichte des Fonds lauten auf Euro (EUR). Daher wird das in anderen Währungen lautende
Nettovermögen eines jeden Teilfonds zu dem am Abschlusstag gültigen Wechselkurs in EUR umgerechnet und konsolidiert.
Aktiengeschäfte und Käufe von Aktien aus Portfolios in anderen Währungen werden in der Währung des Teilfonds zu dem am Tag der Transaktion oder des
E
rwerbs gültigen Wechselkurs umgerechnet. Der Börsenwert des Wertpapierbestandes sowie die übrigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in anderen
W
ährungen werden zu dem am Abschlusstag gültigen Wechselkurs in die Währung umgerechnet, auf welche der Teilfonds lautet. Währungsdifferenzen aus diesen
Umtauschtransaktionen werden in der Aufwands- und Ertragsrechnung für das Nettovermögen festgehalten.
n Kapitalrendite - Die Dividenden werden an dem Tag als Ertrag verrechnet, an dem sie erklärt wurden, soweit der Fonds über diesbezügliche Informationen verfügt.
Zinsen werden auf Tagesbasis verrechnet.
n Aufteilung der Kosten und Aufwendungen - Jeder Teilfonds wird mit den Kosten oder Aufwendungen belastet, die ihm jeweils zuzurechnen sind. Die Kosten
und Aufwendungen, die keinemTeilfonds im besonderen zugerechnet werden können, werden auf angemessene Weise zwischen den Teilfonds entsprechend
deren jeweiligem Nettovermögen aufgeteilt.
n
P
ensionsgeschäfte - Pensionsgeschäfte (Repos) entsprechen Geschäften mit Anleihen, die durch Vermögenswerte gedeckt sind. Diese sind im
W
ertpapierbestand des Teilfonds vertreten, der weiterhin dem Marktrisiko ausgesetzt ist. Reverse Pensionsgeschäfte entsprechen gedeckten Darlehen. In
diesem Fall ist der Teilfonds keinem Risiko einer Minderung des Vermögenswertes ausgesetzt. Pensionsgeschäfte und Reverse Pensionsgeschäfte werden
als Geschäfte mit Anleihen und Darlehen in Höhe der eingegangenen und/oder ausgezahlten liquiden Mittel betrachtet.
n Termingeschäfte oder Futures - Nicht fällige Termingeschäfte werden zu ihrem letzten, am Bewertungstag oder Stichtag bekannten Kurs bewertet. Die daraus
entstandenen, nicht realisierten Gewinne oder Verluste werden in den Veränderungen des Nettovermögens verbucht.
n Devisentermingeschäfte - Nicht fällige Devisentermingeschäfte werden zu den am Bewertungstag oder Stichtag gültigen Kursen bewertet. Daraus entstandene,
nicht realisierte Gewinne oder Verluste werden in den Veränderungen des Nettovermögens verbucht.
n Bewertung von Optionen - Für Optionen, die an einer Aktienbörse oder einem anderen regulierten, regelmäßig betriebenen, anerkannten und öffentlichen
Markt gehandelt werden, gilt, dass sie mit ihren Schlusskursen am Bewertungstag veranschlagt werden. Sind keine Schlusskurse verfügbar, so werden sie auf
Basis der letzten verfügbaren Kurse bewertet. Sind die letzten verfügbaren Kurse nicht repräsentativ, so beruht die Bewertung auf dem wahrscheinlichen
Realisierungswert, der vom Verwaltungsrat vorsichtig und in gutem Glauben geschätzt wird. Devisenoptionen werden zum Marktwert bewertet.
n Swaps - Der Fonds ist berechtigt, Volatilitätsswaps, Correlation Swaps, Credit Default Swaps, Total Return Swaps, Inflation-Swaps, Asset Swaps oder Zinsswaps
einzugehen. Mit Ausnahme der Zinsswaps mit einer Fälligkeit von weniger als 6 Monaten, die im Nettoinventarwert der Cash EUR- und Cash USD-Teilfonds
enthalten sind, werden Zinsswaps, Volatilitätsswaps, Correlation Swaps, Variance Swaps, Credit Default Swaps, Total Return Swaps und Inflation Swaps zum
Marktwert auf Grundlage der in den Kontrakten festgelegten Bewertungsgrundlagen erfasst. Der nicht realisierte Nettogewinn ist in der Nettovermögensaufstellung
im Posten „Nicht realisierter Nettogewinn aus Swapgeschäften“ enthalten. Der nicht realisierte Nettoverlust ist in der Nettovermögensaufstellung im Posten „Nicht
realisierter Nettoverlust aus Swapgeschäften“ enthalten.
n Geldmarktinstrumenten - Bei Geldmarktinstrumenten wird der Wertzuwachs (Unterschied zwischen Kosten und amortisiertem Wert), für die gehaltenen
Wertpapiere nunmehr unter „Nettoänderungen von nicht realisierten Wertsteigerungen/(Wertminderungen) von Anlagen“ verbucht. Sollten die Instrumente verkauft
oder rückerstattet worden sein, so wird dieses Ergebnis als „realisierter Nettogewinn/(-verlust) aus verkauften Wertpapieren“ berücksichtigt.
n “Realisierter Nettogewinn/(-verlust) aus verkauften Wertpapieren” - Der „realisierte Nettogewinn/(-verlust) aus verkauften Wertpapieren“ in der Aufwands- und
Ertragsrechnung und Veränderungen im Nettovermögen spiegelt die Differenz zwischen den Kosten und Erträgen der Wertpapiere wider, einschließlich der markt-
und währungsbedingten Auswirkungen.
n Transaktionskosten - Die Transaktionskosten beinhalten Maklergebühren und Gebühren der Depotstelle für Transaktionen mit Wertpapieren und Derivaten.
Die Maklergebühren sind nicht in den Kosten der gehandelten Wertpapiere und Derivate enthalten. All diese Gebühren werden unter der Überschrift „Makler-
und Transaktionsgebühren” berücksichtigt.
n Contracts for difference (Differenzkontrakte) - Differenzkontrakte werden auf Grundlage der Schlussnotierung des zugrunde liegenden Wertpapiers bewertet, abzüglich
der anteiligen Finanzierungsgebühren der einzelnen Kontrakte. Die Kapitalanlagegesellschaft mit variablem Grundkapital („SICAV”) kann beim Abschluss von
Differenzkontrakten dazu verpflichtet werden, dem Makler einen Barbetrag und/oder andere Vermögenswerte in Höhe eines bestimmten Prozentanteils der Vertragssumme
zuzusichern („Anfangsmarge“). Danach führt die SICAV regelmäßig Zahlungen durch oder erhält Zahlungen, die als „Schwankungsmarge” bezeichnet werden. Diese hängen
von den Wertschwankungen des zugrundeliegenden Vermögenswertes ab. Im Laufe des Zeitraums werden Wertänderungen offener Kontrakte durch Marktpreisbewertung
(„marking to market”) am jeweiligen Bewertungszeitpunkt als nicht realisierte Gewinne oder Verluste erfasst, um die Wertänderungen des zugrundeliegenden Wertpapiers
zu berücksichtigen. Die nach Ablauf des Kontraktes erzielten Gewinne oder Verluste entsprechen der Differenz aus dem anfänglichen und abschließenden Wert des
Kontraktes. Offene Differenzkontrakte werden in der konsolidierten Aufstellung des Nettovermögens aufgeführt, und zwar auf Grundlage der anteiligen nicht realisierten
Gewinne/(Verluste) der einzelnen Kontrakte zum Ende des Zeitraums. Die anteiligen Dividenden offener Differenzkontrakte sind ebenfalls im Wert der nicht erzielten
Gewinne/(Verluste) zum Ende des Zeitraums enthalten. Bei den Kontrakten fallen tägliche Finanzierungsgebühren und Finanzierungserträge an, für die in der Regel ein im
Vorfeld vereinbarter Satz gilt, der bei Verkäufer-Differenzkontrakten als Zinseinnahme und bei Käufer-Differenzkontrakten als Zinsaufwand ausgewiesen wird.
Kommentare zu diesen Handbüchern